Ab dem Jahr 2025 tritt das neue Grundsteuergesetz in Kraft. Dennoch müssen Grundstücksbesitzer in Bayern bereits 2022 tätig werden und eine Grundsteuererklärung abgeben. Sie stellt die Bemessungsgrundlage für die Neuberechnung der Steuer dar.
Grundsteuererklärung
Neuregelung Grundsteuergesetz in Bayern
Mit Neuregelung der Grundsteuer müssen alle Grundstücksbesitzer eine Grundsteuer-Erklärung abgeben.
- Abgabe der Grundsteuererklärung für jedes Grundstück vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 über das kostenlose Elster-Programm des Finanzamtes.
- Das Bayerische Grundsteuergesetz setzt ein wertunabhängiges Flächenmodell um. Entscheidend sind die Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäudenutzung.
- Der Wert des Grundstücks und damit der Bodenrichtwert spielt dabei keine Rolle. Für die Grundsteuer B werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen für die Fläche des Grund und Bodens 0,04 Euro/qm und für Gebäudeflächen 0,50 Euro/qm. Für Wohnflächen wird ein Abschlag von 30 Prozent gewährt.

Grundsteuererklärung : 01. Juli bis 31.Oktober 2022
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